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   SG Aachen, 18.11.2010 - S 2 KR 68/10   

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https://dejure.org/2010,24568
SG Aachen, 18.11.2010 - S 2 KR 68/10 (https://dejure.org/2010,24568)
SG Aachen, Entscheidung vom 18.11.2010 - S 2 KR 68/10 (https://dejure.org/2010,24568)
SG Aachen, Entscheidung vom 18. November 2010 - S 2 KR 68/10 (https://dejure.org/2010,24568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Krankenversicherten auf Versorgung mit Avastin(R) zur Behandlung einer extrazellulären Flüssigkeitsansammlung in der Netzhaut im Bereich der Makula (sog. Makulaödem); Verpflichtung der Krankenversicherung zur Übernahme von Kosten für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R

    Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines

    Auszug aus SG Aachen, 18.11.2010 - S 2 KR 68/10
    Letztere sind indes mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 SGB V) nicht von der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach §§ 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V umfasst, wenn ihnen die erforderliche arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt (vgl. dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 28.02.2008, B 1 KR 15/07 R, m.w.N = NZS 2009, 154 - Venimmun).

    Abzustellen ist dabei auf die bereits im Zeitpunkt der Behandlung vorliegenden Erkenntnisse (vgl. Bundesssozialgericht, Urteil vom 28.02.2008, B 1 KR 15/07 R = NZS 2009, 154 - Venimmun; vgl. auch Wrana, NJW 2010, 3068 ff.).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus SG Aachen, 18.11.2010 - S 2 KR 68/10
    Die verfassungskonforme Auslegung setzt jedoch u.a. voraus, dass eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 04.04.2006, B 1 KR 7/05 R = BSGE 96, 170 - Tomudex) oder eine zumindest wertungsmäßig damit vergleichbare Erkrankung vorliegt (vgl. Bundessozialgericht, Urteil 04.04.2006, B 1 KR - D-Ribose).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus SG Aachen, 18.11.2010 - S 2 KR 68/10
    Dies kann angenommen werden, wenn entweder (a) die Erweiterung der Zulassung bereits beantragt worden ist und Ergebnisse einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht worden sind und eine klinisch relevante Wirksamkeit respektive einen klinisch relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen oder (b) außerhalb eines Zulassungsverfahrens gewonnene Erkenntnisse veröffentlicht worden sind, die über Qualität und Wirksamkeit des Arzneimittels in dem neuen Anwendungsgebiet zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen zulassen und aufgrund derer in den einschlägigen Fachkreisen Konsens über einen voraussichtlichen Nutzen in dem vorgenannten Sinne besteht (Bundessozialgericht, Urteil vom 19.03.2002, B 1 KR 37/00 R = BSGE 89, 184 - restless legs).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus SG Aachen, 18.11.2010 - S 2 KR 68/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind nämlich insoweit an das Krankheitskriterium strengere Voraussetzungen gestellt, als sie mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung des "Off-label-use" formuliert sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14.12.2006, B 1 KR 12/06 R - Idebenone).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus SG Aachen, 18.11.2010 - S 2 KR 68/10
    Das kann aber ersichtlich nicht ausreichen, das Leistungsrecht des SGB V und die dazu ergangenen untergesetzlichen Regelungen nicht mehr als maßgebenden rechtlichen Maßstab für die Leistungsansprüche der Versicherten anzusehen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26.09.2006, B 1 KR 3/06 R - Neuropsychologische Therapie).
  • LSG Hessen, 07.06.2011 - L 8 KR 42/11

    Zulassungsüberschreitende Verordnung eines Arzneimittels

    Dieser medizinwissenschaftliche Befund schlage sich auch in der bisherigen Rechtsprechung nieder (Hinweis auf Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 2. Juli 2008 - S 2 KA 181/07, in juris.de; auf Sozialgericht Köln, Beschluss vom 2. Juli 2009 - S 26 KN 24/09 KR ER, in juris.de sowie auch auf die abweichende Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 18. November 2010 - S 2 KR 68/10, in juris.de).
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